Sofortige Hilfe nach einer Kündigung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie haben eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber erhalten. Was ist zu tun, wie sollten Sie sich verhalten?
Das wichtigste in Kürze:
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten, müssen Sie die gesetzliche Klagefrist von 3 Wochen unbedingt einhalten!
Achtung: Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam.
Daher sollte unbedingt fristgerecht eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, also spätestens drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung.
Weitere Informationen zur Kündigungen erhalten Sie hier.
Anspruch auf Abfindung?
Auch wenn Sie nicht mehr an Ihrem Arbeitsplatz festhalten möchten, sondern lediglich eine Abfindung beanspruchen, sollte unbedingt eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
Ist die Kündigung unwirksam, bestehen bei fristgerechter Klage gute Aussichten auf eine Abfindung.
Es besteht zwar kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung. Ist die Kündigung jedoch unwirksam, kann erfahrungsgemäß ich den meisten Fällen die Zahlung einer Abfindung erreicht werden. Möchte ein Arbeitgeber an einer unwirksamen Kündigung festhalten, ist dieser häufig bereit eine entpsrechende Abfindung zu zahlen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Unwirksamkeit der Kündigung überhaupt durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Je nach den Umständen des Einzelfalls kann auch eine sehr hohe Abfindung ausgehandelt werden. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten. Die richtige Taktik und das Verhandlungsgeschick können die Höhe der Abfindung entscheidend beeinflussen. Weitere Einzelheiten zur Abfindung erhalten Sie hier.
Gerne berate ich Sie über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Die Beratung kann telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei erfolgen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin. Sie können Anfragen telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular senden.
Bei einer Kündigung ist Eile geboten. Sie erhalten daher in unserer Kanzlei einen kurzfristigen und zeitnahen Beratungstermin.